Menu
menu

Überbetriebliche Bildungsstätten

Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) sind Lernorte in der dualen beruflichen Ausbildung die neben den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen Ausbildungsinhalte vermitteln.

Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen hängt im hohen Maße von der Qualifikation der Fachkräfte ab. Es besteht deshalb ein erhebliches Interesse, die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse stets dem neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen. Durch immer schnellere technologische Entwicklung und im Ergebnis voranschreitender Spezialisierung von Unternehmen und Produktionsprozessen verfügen gerade kleine und mittlere Unternehmen oftmals nicht über die wirtschaftlichen, personellen und technischen Ressourcen, um eine zukunftsorientierte, qualifizierte und umfassende Aus- und Weiterbildung ihrer Fachkräfte immer auf dem neuesten Stand. Hier unterstützen überbetriebliche Bildungsstätten, indem sie Ausbildungs- und Weiterbildungsinhalte vermitteln, die mittelständische Unternehmen (KMU) nicht oder nicht vollständig abdecken können.

Träger der überbetrieblichen Bildungsstätten sind in der Regel die Handwerkskammern, Innungen oder andere beauftragte Bildungseinrichtungen.

Die Förderung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten ist wesentlicher Teil der Infrastrukturförderung des Bundes und der Länder im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt diese Investitionen durch Zuwendungen zur Kofinanzierung der Bundesförderung von ÜBS-Vorhaben in Sachsen-Anhalt.

Geplante Vorhaben müssen zunächst bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt anzeigt werden, die zunächst.  die Investitionsbedarfe und die Förderfähigkeit prüfen, bevor die Antragsstellung bei den o.g. Bundesbehörden und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen kann. In Abhängigkeit von den festgestellten und anerkannten Bedarfen können Förderungen für den Umbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung für bestehende überbetriebliche Bildungsstätten gewährt werden.

Bundesrichtlinie

Landesrichtlinie

 

Weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Turmschanzenstraße 25                              

39114 Magdeburg     

Jörg Pelloth               joerg.pelloth(at)ms.sachsen-anhalt.de                                  

Elke Neuschulz         elke.neuschulz(at)ms.sachsen-anhalt.de

 

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den aktuellen Förderkonditionen finden Sie unter bibb https://www.bibb.de/de/741.php oder der Förderdatenbank unter https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ueberbetriebliche-berufsbildungsstaetten.html.