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Bildungs- und Teilhabepaket

Seit Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe. Grundvoraussetzung ist, dass sie  in Familien leben, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag beziehen. Diese Leistungen sind in der Regel gesondert beim Jobcenter bzw. der Kommune zu beantragen. Die kommunalen Beratungsstellen, z.B. das Bürgerbüro oder Sozialamt, teilen Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt auf Anfrage mit. Zu den Leistungen gehören

  • Zuschüsse für Ausflüge und Fahrten im Rahmen der Kindertageseinrichtung und der Schule,
  • Ausstattung mit Schulbedarf durch eine Pauschale von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar,
  • Zuschüsse für die Schülerbeförderung,
  • Zuschüsse für außerschulische Lernförderung (Nachhilfe) zum Erreichen des Klassenziels bzw. eines Schulabschlusses,
  • Zuschüsse für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, in der Kindertageseinrichtung und im Hort,
  • sowie ein Budget zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von bis zu 10 Euro monatlich.

Die Leistungen werden in der Regel durch Gutscheine oder Direktzahlung an den Anbieter erbracht. Über Einzelheiten berät Sie gerne der zuständige Leistungsträger vor Ort.

Flyer zum Bildungspaket (Herausgeber BMA) ...

Broschüre zum Bildungspaket (Herausgeber BMA) ...

Informationen zum Bildungspaket im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ...