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Soziales

Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Ziel verpflichtet, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit zu schaffen. Besondere Belastungen des Lebens wie Mittellosigkeit, Krankheit oder Behinderung sind abzuwenden oder auszugleichen. Dies geschieht unter anderem durch die solidarisch gestaltete Sozialversicherung oder durch die durch Steuermittel finanzierte Sozialhilfe.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Ausführungen zur Sozialhilfe, zur Sozialversicherung mit den Versicherungszweigen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie zum sozialen Entschädigungsrecht. Des Weiteren werden Erläuterungen und Hinweise zu Hilfen für Menschen mit Behinderungen gegeben.
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