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Menschen mit Behinderungen

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen einen möglichst weitreichenden Gestaltungsspielraum zur individuellen Bewältigung ihrer besonderen Lebenslage zu ermöglichen. Eingliederungsleistungen können stationär in Einrichtungen, teilstationär oder im häuslichen Umfeld als ambulante Eingliederungshilfe gewährt werden.Die Rechtsgrundlagen hierfür bildet das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Für Schwerbehinderte, das sind Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, gelten besondere Regelungen zur Feststellung des GdB und zur Rehabilitation und Teilhabe in den Vorschriften des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den Verordnungen zum Schwerbehindertenrecht.

Aktuelles

Hörgerichtete Frühförderung in Sachsen-Anhalt

Am 02.04.2015 endete nach 2,5 Jahren das Projekt "Sachsen-Anhalt hört auf seine Kinder - Hörgerichtete Frühförderung" mit der Übergabe der Zertifikate an 11 "Fachkräfte für Hörfrühförderung". Mit diesem Projekt stellt das Land Sachsen-Anhalt die spezifisch auf Hörbehinderungen ausgerichtete Frühförderung sicher. Die Entwicklung dieses Schulungsprogramms inklusive des ersten Durchganges wurde durch das Land Sachsen-Anhalt in Höhe von 77.773 € gefördert, so dass die Qualifizierungsmaßnahme am 15.10.2012 starten konnte. Die Übergabe der Zertifikate an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frühförderstellen des Kinderförderwerks Magdeburg, des Lebens(t)raums Halle e. V., der Lebenshilfe Osterburg, und des Cecilienstifts Halberstadt erfolgte durch Herrn Minister Bischoff in den Räumen des Ministeriums für Arbeit und Soziales.

Die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder ist von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung und die Teilhabechancen hörgeschädigter Kinder. Das Ziel der hörpädagogischen Frühförderung ist es, eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und die Behinderung oder deren Folgen durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, erfolgte in einigen heilpädagogischen Frühförderstellen der Aufbau eines zusätzlichen Schwerpunkts auf dem Gebiet des Hörens.

Bundesweit gibt es kaum noch Fachkräfte mit einer hörpädagogischen Zusatzqualifizierung. Die Qualifizierung im Rahmen des Projekts "Sachsen-Anhalt hört auf seine Kinder - Hörgerichtete Frühförderung" wirkt diesem Fachkräftemangel entgegen.

Der Aufbau der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Frühförderung hörbehinderter Kinder erfolgte durch

  • den Arbeitsbereichs Phoniatrie/Pädaudiologie der Universitätsklinik für HNO-Heilkunde Magdeburg,
  • das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Halberstadt und
  • die AUDIO MED Akademie Braunschweig.

In ihrem Engagement wurden sie unterstützt durch

  • das Ministerium für Arbeit und Soziales und
  • das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Stabstelle Demografische Entwicklung und Prognosen.